Art 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Stand: 02.10.2026
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art 11 Rom III-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 25.06.2025 – XII ZB 117/23Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthaltes eines Diplomatenehepaares im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
- BGH, 20.12.2023 – XII ZB 117/23Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rom III-VO: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten bei einer Entsendung als Diplomat
- KG, 21.09.2023 – 16 UF 83/23
- KG, 17.01.2022 – 16 WF 1/22
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